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Stockschrauben M10 oder M12 montiert A2 + Flanschmutter für Dachhaken Edelstahl EPDM

Menge / Größe: 1 x M10 x 200

Produktinformationen "Stockschrauben M10 oder M12 montiert A2 + Flanschmutter für Dachhaken Edelstahl EPDM"

Stockschraube M10 oder M12 - montiert mit EPDM Dichtung und 3 x Flanschmutter

Universal Stockschraube aus Edelstahl für die Montage von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen.
Die Stockschraube ist fertig vormontiert, mit EPDM-Dichtung und 3 x Sperrzahnmuttern.

Technische Daten:

  • Stockschraubenset fertig konfektioniert, mit vulkanisierter EPDM-Dichtung (UV-beständig) und 3 Flanschmuttern in V4A
  • M10 / M12
  • Rostfreier Edelstahl
  • VE: nach Auswahl

Zubehör

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Verstellplatte Montageplatte Welldachbefestigung für Stockschrauben Verbinder Adapterblech
Verstellplatte / Adapterblech für Welldachbefestigung aus Edelstahl Adapterbleche für Stockschrauben werden zur Befestigung und Ausrichtung vom Aluminiumprofilen auf Dachkonstruktionen in Verbindung mit einer Stockschraube und Sechskant-Flanschmutter verwendet.Durch das Langloch wird eine genaue Arretierung der Pfoile garantiert und trotz der Verwendung von qualitativ hochwertigen Materialien stellt das Adapterblech eine äußerst kosteneffiziente Lösung dar.  Technische Daten zur Verstellplatte für die Welldachbefestigung •  Montageplatte: eine Bohrung 11 mm und Langloch 29,5 x 11 mm für variable Montage•  Materialstärke: 5 mm•  Länge: 82 mm•  Breite: 30 mm *0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

2,90 €*