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Produktinformationen "100m PV-Solarkabel FlexiSun 1x4mm² schwarz - 0% MwSt."
PV-Solarkabel FlexiSun 1x4mm² schwarz - 100 m
Flexible und langlebige Solarleitung mit den neuesten TÜV- und VDE-Normen für höchste Erträge über die gesamte Lebensdauer Ihrer PV-Anlage. Durch die Beständigkeit gegen Ammoniak, UV-Licht und Ozon ist die Solarleitung im Innenbereich, genauso wie im Außenbereich einsetzbar. Ebenso in bereichen mit erhöhter Explosionsgefahr, in der Industrie, in gewerblichen und landwirtschaflichen Betrieben.
Produktdaten:
- Bereits nach der neuen Norm EN 50618 (H1Z2Z2-K)
- Verzinnte Kupferleitung für besseren Korrosionsschutzund geringeren Übergangswiderstand
- Hochwertige Isolierung
- Ausgelegt bis 1500 Volt Spannung
- Hohe mechanische Stabilität
- Erdverlegbarkeit durch hochwertige Isolationsmaterialien
- Gute Abriebfestigkeit
- UV-, Ozon- und Witterungsbeständig
- Höhere Wasserbeständigkeit und höherer Isolationswiderstand
- 10 Jahre Produktgarantie und 30 Jahre erwartete Lebensdauer
- Deutscher Garantiegeber
Technische Daten:
Höchste zul. Betriebsspannung: 1200 AC (V)
Leiterdurchmesser: 2,4 mm
Min. Leitungsaußendurchmesser: 5,3 mm
Max. Leitungsaußendurchmesser: 5,9 mm
Nennquerschnitt: 4 mm2
Nennspannung: 1000 V
Systemspannung: 1800V
Cu-Zahl: 38 (kg/1000 m)
Farbe: Schwarz
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.
IBC Solar
Seit der Gründung hat sich IBC SOLAR zum führenden Systemhaus für PV- und Energielösungen entwickelt – mit über 4,7 Gigawatt installierter Leistung, internationalen Niederlassungen und Projekten auf der ganzen Welt. Das Spektrum der Projekte reicht von Solarparks, die Strom ins Netz einspeisen, über Eigenverbrauchsanlagen für Gewerbetreibende und Privathaushalte bis hin zu netzunabhängigen Photovoltaiksystemen und Quartierspeichern.
IBC Solar gehört zu den Pionieren der Branche und hat einen großen Teil dazu beigetragen, dass sich die Solarenergie zu einer echten Alternative zu den konventionellen Energien entwickelt hat.