SUNCLIX Stecker 2,5-6mm² - Steckverbinder Montage ohne Werkzeug! - 0% MwSt

Produktinformationen "SUNCLIX Stecker 2,5-6mm² - Steckverbinder Montage ohne Werkzeug! - 0% MwSt"

SUNCLIX Steckverbinder PV-CF-S 2,5-6 mm² (-) - Montage ohne Werkzeug!

Schneller ist besser! Das gilt auch für die Verkabelung von Solaranlagen. Die griffigen Steckverbinder der Firma Phoenix Contact liegen auch bei frostigen Temperaturen gut in der Hand und lassen sich ganz ohne Crimpwerkzeug blitzschnell und einfach installieren.

Vorteile

- Sie können auf Crimpkontakte und das entsprechende (teure) Werkzeug verzichten und vermeiden Konfektionsfehler
- Das spart bis zu 50 % Zeit bei der Installation - ohne Einbußen bei der Qualität
- Passend für SMA Wechselrichter
- Steckverbinder sind TÜV-zugelassen und entsprechen der IEC 62852
- Sicheres Verrasten
- Montage ohne Werkzeug!

Technische Daten 

Produktmerkmal
 DC-Steckverbinder, 1-poliger Stift (-)
Anschlussart
Federkraft
Kontaktart
Stift
Polzahl  1
Kopf GRP
Kabelverschraubung
Breite
18,6 mm
Höhe
26,4 mm
Länge
58,3 mm
Bemessungsstrom
40 A / 35 A (gemäß IEC 62852:2014-11)
Bemessungsspannung
1100 V
Schutzklasse
 II
Aderquerschnitt min.
 2,5 mm
Aderquerschnitt max.  6,0 mm
Kabeldurchmesser
 5,5 mm ... 8mm
Abisolierlänge der Einzelader
15 mm
Anzugsdrehmoment
 2 Nm ±0,1 Nm
Umgebungstemperatur (Betrieb)
 -40 °C ... 85 °C (in Abhängigkeit der Derating-Kurve)
Umgebungstemperatur (Montage) -5 °C ... 50 °C
Grenztemperatur GRP
 110 °C
Steckkraft
 45 N ±10 N
Schutzart
IP66 / IP68
Kontaktmaterial
Cu-Legierung versilbert
Brennbarkeitsklasse nach UL 94
 V0
Halogenfreiheit
ja

*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

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PV-Solarkabel FlexiSun 1x4mm² schwarz - Meterware Flexible und langlebige Solarleitung mit den neuesten TÜV- und VDE-Normen für höchste Erträge über die gesamte Lebensdauer Ihrer PV-Anlage. Durch die Beständigkeit gegen Ammoniak, UV-Licht und Ozon ist die Solarleitung im Innenbereich, genauso wie im Außenbereich einsetzbar. Ebenso in bereichen mit erhöhter Explosionsgefahr, in der Industrie, in gewerblichen und landwirtschaflichen Betrieben.  Produktdaten: Bereits nach der neuen Norm EN 50618 (H1Z2Z2-K) Verzinnte Kupferleitung für besseren Korrosionsschutzund geringeren Übergangswiderstand Hochwertige Isolierung Ausgelegt bis 1500 Volt Spannung Hohe mechanische Stabilität Erdverlegbarkeit durch hochwertige Isolationsmaterialien Gute Abriebfestigkeit UV-, Ozon- und Witterungsbeständig  Höhere Wasserbeständigkeit und höherer Isolationswiderstand 10 Jahre Produktgarantie und 30 Jahre erwartete Lebensdauer Deutscher Garantiegeber Technische Daten: Höchste zul. Betriebsspannung: 1200 AC (V)Leiterdurchmesser: 2,4 mmMin. Leitungsaußendurchmesser: 5,3 mmMax. Leitungsaußendurchmesser: 5,9 mmNennquerschnitt: 4 mm2Nennspannung: 1000 VSystemspannung: 1800VCu-Zahl: 38 (kg/1000 m)Farbe: Schwarz *0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

1,90 €*
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SUNCLIX Buchse 2,5-6mm² - Steckverbinder Montage ohne Werkzeug! - 0% MwSt.
SUNCLIX Steckverbinder PV-CF-S 2,5-6 mm² (+) - Montage ohne Werkzeug! Schneller ist besser! Das gilt auch für die Verkabelung von Solaranlagen. Die griffigen Steckverbinder der Firma Phoenix Contact liegen auch bei frostigen Temperaturen gut in der Hand und lassen sich ganz ohne Crimpwerkzeug blitzschnell und einfach installieren. Vorteile - Sie können auf Crimpontakte und das entsprechende (teure) Werkzeug verzichten und vermeiden Konfektionsfehler- Das spart bis zu 50 % Zeit bei der Installation - ohne Einbußen bei der Qualität- Passend für SMA Wechselrichter- Steckverbinder sind TÜV-zugelassen und entsprechen der IEC 62852- Sicheres Verrasten- Montage ohne Werkzeug! Technische Daten  Produktmerkmal  DC-Steckverbinder, 1-polig, Buchse (+) Anschlussart  Federkraft Kontaktart Buchse Polzahl  1 Kopf GRP  Kabelklemmung Breite 19 mm Höhe 19 mm Länge 60,9 mm Bemessungsstrom  40 A / 35 A / 27 A (gemäß IEC 62852:2014-11) Bemessungsspannung  1100 V DCII 2 (gemäß IEC 62852) Schutzklasse  II Aderquerschnitt min.  2,5 mm² Aderquerschnitt max.  6 mm² Kabeldurchmesser 5,5 mm ... 8 mm Abisolierlänge der Einzelader  15 mm Anzugsdrehmoment 2 Nm ±0,1 Nm (Kabelverschraubung) Umgebungstemperatur (Betrieb)  -40 °C ... 85 °C (in Abhängigkeit der Derating-Kurve) Umgebungstemperatur (Montage)  -5 °C ... 50 °C Grenztemperatur GRP  110,00 °C Steckkraft  45 N ±10 N Schutzart  IP66 / IP68 Kontaktmaterial Cu-Legierung versilbert Brennbarkeitsklasse nach UL 94 V0 Halogenfreiheit ja *0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

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