Produktinformationen "Solarhalterung für Fassade oder Schrägdach 2 Modul Balkonkraftwerk - 0% MwSt."
Montageset für Fassade und Schrägdächer für 2 Modul - 0 % MwSt.
Mit diesem Montagepaket installieren Sie sich gerahmte Solarmodule auf Schrägdächern, Hauswänden, Garagenwänden oder Mauern zuverlässig.
Das Komplettset beinhaltet hochwertige Materialien wie Edelstahl und Aluminium.
Schnelle Installation, Kostenersparnis und vielseitige Anwendungsmöglichkeiten machen das problemlose Set zur optimalen Wahl.
Vorteile / Eigenschaften:
- Lieferung als direkt montagefähiges Kit
- Hochwertigen Materialien
- Einfache und flexible Installation
- In Übereinstimmung mit europäischen Normen entwickelt
- Stabile Verbindungen = Sichere Befestigung
- Hohe Kompatibilität: Unser PV-Montageset ist für fast alle Solarmodule geeignet.
Individuelle Anpassung?:
Sie benötigen eine Anpassung bei der Unterkonstruktion? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
Bestandteile / Lieferumfang:
Stück | |
Stockschrauben M10 x 200 |
6 x |
Adapterplatten |
6 x |
Schlossschraube M10 x 25 |
6 x |
Aluminium Profil 40 x 40 x 1200 mm |
4 x |
Profilverbinder |
2 x |
Flexible Mittelklemme |
2 x |
Flexible Endklemme |
4 x |
Selbstschneidende Schraube 4,8 x 19 mm |
16 x |
*0 % Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0 % abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen