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Produktinformationen "Wi-Fi Modul für REC BMS-Systeme - 0% MwSt."
Wi-Fi - WLAN - Modul für REC-BMS
Mit dem Wi-Fi-Modul für REC BMS können Sie die Stromversorgung Ihrer Batterie über ein Wi-Fi-Netzwerk kabellos überwachen, d.h. visualisieren / parametrisieren und steuern. Batterie-Parameter wie Einzell-Spannungen, Zell-Innenwiderstände, Strom, Temperaturen der Temp.-Sensoren und des BMS selbst, Ladezustand (SOC) und Gesundheitszustand (SOH) werden angezeigt. Es ermöglicht die Einrichtung von BMS-Einstellungen und -Parametern, als auch die Durchführung von BMS-Firmware-Updates. Es ersetzt die PC-Software BMS Master Control oder das BLE-Modul vollständig. Zusätzlich kann das LCD-Touch-Display für REC BMS gleichzeitig mit einer Erweiterung des Systemdesigns verwendet werden.
Vorteile:
- Ermöglicht das Einrichten der BMS Einstellungen
- Verbindung zum RS485-BMS-Port
- Für allle "intelligente" Geräte, die ein WI-FI Netzwerk verwenden
- Stellt eine Verbindung zu einem vorhanden Netzwerk her oder richtet ein eigenes ein
- Ein Alarm Popup Zeichen, welches den Benutzer über Fehler informiert
- Parameter und Fehlerprotokollierung mit dem Analysegerät
- Benutzerdefinierte Ansicht (HTML-Code)
Lieferumfang
- 1 x WiFI-Modul
- 1 x Kabel BMS / Wifi Modul 0,5 m
- 1 x Kabelsatz für die beiden Steckplätze 0,5 m
- 1 x Kabel für Stromversorgung 10-90VDC 0,5 m
- 1 x Kabel vom Wifi-Modul zum optionalen LCD Touch Display 0,5 m
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.